Die Mietkaution ist für viele ein sensibles Thema. Einerseits gibt sie dem Vermieter Sicherheit, andererseits bedeutet sie für Mieter oft eine erhebliche finanzielle Belastung. Spätestens beim Auszug taucht die entscheidende Frage auf: Wann und unter welchen Bedingungen erhält man seine Kaution zurück? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige – von der Hinterlegung bis zur Rückzahlung – und erhalten praktische Tipps, wie Sie unnötige Konflikte vermeiden können.
1. Wozu dient die Mietkaution überhaupt?
Die Kaution ist eine Sicherheit zugunsten des Vermieters. Sie deckt mögliche Forderungen ab, die während oder nach der Mietdauer entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:
Offene Mietzinse oder Nebenkosten
Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen
Vertragsverletzungen, etwa unzulässige Umbauten
Für den Vermieter bedeutet die Kaution eine Rückversicherung. Für den Mieter wiederum ist sie ein zweckgebundenes Guthaben, das bei korrektem Umgang nach Mietende zurückerstattet werden muss.
2. Höhe der Kaution – klare Grenzen
Das Mietrecht setzt eine Obergrenze: Bei Wohnräumen darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen. Üblich sind ein bis drei Monatsmieten, abhängig vom Objekt und der Marktsituation. Ein höherer Betrag wäre unzulässig – hier können Mieter notfalls die Schlichtungsbehörde anrufen.
3. Hinterlegung auf einem Sperrkonto
Die Kaution muss auf einem speziellen Sperrkonto auf den Namen des Mieters hinterlegt werden. Dieses Konto wird von Mieter und Vermieter gemeinsam eröffnet und bietet wichtige Sicherheiten:
Transparenz: Das Geld bleibt Eigentum des Mieters, der Vermieter hat keinen direkten Zugriff.
Zinsen: Auch wenn sie meist gering sind, gehören die Zinsen dem Mieter.
Sicherheit: Eine Auszahlung ist nur mit Zustimmung beider Parteien oder mit rechtskräftigem Entscheid möglich.
Wichtig: Ein Vermieter darf die Kaution nicht einfach auf sein privates Konto einzahlen.
4. Rückzahlung der Kaution – was gilt?
Beim Auszug erhoffen sich Mieter eine schnelle Rückzahlung. In der Praxis hängt dies jedoch von mehreren Faktoren ab:
Wohnungsabgabe: Gemeinsam wird geprüft, ob Schäden vorhanden sind. Normale Abnutzung (z. B. vergilbte Wände, abgenutzter Teppich) darf nicht verrechnet werden.
Offene Forderungen: Hat der Mieter Mietzinse oder Nebenkosten nicht bezahlt, kann der Vermieter diese Beträge von der Kaution abziehen.
Fristen: Sind keine Forderungen offen, sollte die Auszahlung innert weniger Wochen erfolgen. Bei offenen Punkten darf der Vermieter die Kaution so lange zurückbehalten, bis Klarheit herrscht.
5. Typische Stolperfallen
Viele Mieter sind überrascht, wenn sie nicht sofort ihre gesamte Kaution zurückbekommen. Häufige Gründe sind:
Nebenkostenabrechnung noch ausstehend: Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, bis die Abrechnung vorliegt.
Überhöhte Schadenforderungen: Nicht jede Abnutzung ist ein Schaden. Hier lohnt es sich, Belege genau zu prüfen.
Fehlende Dokumentation: Wer beim Einzug kein Protokoll erstellt hat, hat es bei Streitigkeiten oft schwerer.
6. Rechte der Mieter
Mieter sind gut geschützt. Wichtige Rechte sind:
Rückforderung nach einem Jahr: Spätestens ein Jahr nach Auszug muss die Bank die Kaution freigeben, sofern der Vermieter keine Klage eingereicht hat.
Belegeinsicht: Der Vermieter muss Schaden- oder Kostenforderungen klar belegen.
Schlichtungsverfahren: Bei Streitigkeiten können sich Mieter kostenlos an die Schlichtungsbehörde wenden.
7. Praktische Tipps
So erhöhen Mieter ihre Chancen auf eine reibungslose Rückzahlung:
Einzugsprotokoll mit Fotos erstellen und unterschreiben lassen
Wohnung pfleglich behandeln und kleine Schäden frühzeitig beheben
Wohnungsabgabe gut vorbereiten – gründliche Reinigung, alle Schlüssel zurückgeben
Protokoll beim Auszug genau prüfen und nur das unterschreiben, was zutrifft
Ein weiterer Tipp: Bewahren Sie alle Quittungen für Reparaturen oder Reinigungen auf. So können Sie bei Diskussionen schnell belegen, dass Arbeiten erledigt wurden.
Fazit
Die Mietkaution ist ein wichtiges Sicherungsinstrument, sorgt aber regelmässig für Diskussionen. Wer seine Rechte kennt, frühzeitig dokumentiert und transparent kommuniziert, vermeidet Konflikte und erhält sein Geld schneller zurück. Mit sorgfältiger Vorbereitung wird die Wohnungsabgabe deutlich entspannter – für beide Seiten.
Wir von Krieger & Linsi AG beraten Mieter und Vermieter rund um das Thema Mietrecht, Kaution und Wohnungsabgabe. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass solche Übergaben fair und transparent ablaufen.