Ein Leitfaden für Mieter zur Wohnungsabgabe
Wenn ein Mietverhältnis endet, kommt häufig die Frage auf: Was muss ich zahlen – und was ist einfach altersbedingt? Die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Schaden ist entscheidend für die Wohnungsabgabe und kann Konflikte vermeiden.
Was ist normale Abnutzung?
Unter „normaler Abnutzung“ versteht man Verschleiss, der durch den vertragsgemässen Gebrauch entsteht – also schlicht durch das Wohnen an sich. Diese Spuren sind nicht vom Mieter zu verantworten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Beispiele:
- Leichte Möbelabdrücke im Parkett oder Teppich
- Abgegriffene Türgriffe oder Lichtschalter
- Ausgebleichte Wandfarbe durch Sonneneinstrahlung
- Matt gewordene Armaturen im Bad
Was gilt als Schaden?
Ein Schaden liegt vor, wenn etwas übermässig beansprucht oder unsachgemäss behandelt wurde – also nicht mehr unter „normale Nutzung“ fällt. Schäden können zu Kostenersatz führen, abhängig vom Alter der Bauteile.
Beispiele:
- Brenn- oder Fettflecken auf Parkett, Teppich oder Wänden
- Zerbrochene Lavabos, Fenster oder Platten
- Starke Nikotinverfärbungen
- Kratzer im Parkett durch Möbel ohne Schutz
- Tierkratzspuren, die über das normale Mass hinausgehen
Tipp für Mieter: Übergabe frühzeitig vorbereiten
- Machen Sie kleinere Ausbesserungen (z. B. sauberes Überspachteln von Dübellöchern)
- Organisieren Sie eine professionelle Reinigung
- Klären Sie offene Punkte frühzeitig mit der Verwaltung
So lassen sich Diskussionen vermeiden – und Sie übergeben die Wohnung in fairem Zustand.