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Was gilt als normale Abnutzung – was als Schaden?

Ein Leitfaden für Mieter zur Wohnungsabgabe

Wenn ein Mietverhältnis endet, kommt häufig die Frage auf: Was muss ich zahlen – und was ist einfach altersbedingt? Die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Schaden ist entscheidend für die Wohnungsabgabe und kann Konflikte vermeiden.

Was ist normale Abnutzung?

Unter „normaler Abnutzung“ versteht man Verschleiss, der durch den vertragsgemässen Gebrauch entsteht – also schlicht durch das Wohnen an sich. Diese Spuren sind nicht vom Mieter zu verantworten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

Beispiele:

  • Leichte Möbelabdrücke im Parkett oder Teppich
  • Abgegriffene Türgriffe oder Lichtschalter
  • Ausgebleichte Wandfarbe durch Sonneneinstrahlung
  • Matt gewordene Armaturen im Bad

Was gilt als Schaden?

Ein Schaden liegt vor, wenn etwas übermässig beansprucht oder unsachgemäss behandelt wurde – also nicht mehr unter „normale Nutzung“ fällt. Schäden können zu Kostenersatz führen, abhängig vom Alter der Bauteile.

Beispiele:

  • Brenn- oder Fettflecken auf Parkett, Teppich oder Wänden
  • Zerbrochene Lavabos, Fenster oder Platten
  • Starke Nikotinverfärbungen
  • Kratzer im Parkett durch Möbel ohne Schutz
  • Tierkratzspuren, die über das normale Mass hinausgehen

Tipp für Mieter: Übergabe frühzeitig vorbereiten

  • Machen Sie kleinere Ausbesserungen (z. B. sauberes Überspachteln von Dübellöchern)
  • Organisieren Sie eine professionelle Reinigung
  • Klären Sie offene Punkte frühzeitig mit der Verwaltung

So lassen sich Diskussionen vermeiden – und Sie übergeben die Wohnung in fairem Zustand.

Wohnungsabgabe
Wohnungsabgabe

Was gilt als normale Abnutzung – was als Schaden?

Beim Auszug ist wichtig zu wissen, was unter normaler Abnutzung fällt und was ein Schaden ist. Normale Gebrauchsspuren müssen Mieter nicht bezahlen. Für echte Schäden kann der Vermieter jedoch Ersatz verlangen. Wer den Unterschied kennt, sorgt für eine reibungslose Übergabe.

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