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Temporäre Mietverhältnisse verwalten: Chancen & Risiken bei befristeten Verträgen

Was ist ein befristetes Mietverhältnis?

Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietverhältnis mit einem klar definierten Anfangs- und Enddatum, das automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Solche Verträge sind z. B. sinnvoll bei:

– Sanierungen oder Rückbauprojekten
– Vermietung an Temporärarbeitende oder Studierende
– Zwischenlösungen (z. B. bei Eigentümerwechsel)

Wichtig: Der Endtermin muss sachlich begründet sein – rein „zur Sicherheit“ einen befristeten Vertrag aufzusetzen, kann rechtlich heikel sein.

Vorteile für die Verwaltung

– Planbarkeit: Rückgabezeitpunkt ist festgelegt.
– Flexibilität: Nützlich bei zeitlich begrenzten Eigentümerplänen.

Risiken und Herausforderungen

– Rechtliche Fallstricke: Befristete Verträge dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Bei fehlender sachlicher Begründung kann der Vertrag als unbefristet eingestuft werden.
– Mieterschutz bleibt bestehen: Auch bei Befristung gelten Regeln zu Kaution, Nebenkosten und Mängelrügen.
– Verwaltungsaufwand: Höherer Fluktuation bedeutet mehr Inserate, Wohnungsabnahmen und Kommunikation.
– Leerstandrisiko: Kurzfristige Nachvermietung kann schwieriger sein.

5 Praxistipps für Verwaltungen

1. Begründung schriftlich festhalten
   Dokumentieren Sie, warum das Mietverhältnis befristet ist (z. B. geplante Sanierung, Rückkehr der Eigentümerin).

2. Transparente Kommunikation mit Mietern
   Informieren Sie Mieter frühzeitig, dass keine automatische Verlängerung vorgesehen ist – das verhindert Enttäuschung oder Rechtsstreit.

3. Ende sauber organisieren
   Frühzeitig an Abnahme, Schlüsselrückgabe und Rückerstattung der Kaution denken. Erinnerungssysteme helfen.

4. Mietzins realistisch ansetzen
   Temporäre Verträge rechtfertigen keine „Schnellzuschläge“. Der Mietzins muss marktkonform bleiben.

5. Digital arbeiten
   Vertragsvorlagen, Mieterakten und Übergabeprotokolle digitalisieren – das spart Zeit bei hoher Wechselquote.

Fazit:

Temporäre Mietverhältnisse sind eine gute Ergänzung im Portfolio einer modernen Immobilienverwaltung – vorausgesetzt, sie werden rechtlich sauber aufgesetzt und effizient verwaltet. Gerade in Städten wie Luzern, wo Wohnraum knapp und Lebensentwürfe vielfältig sind, kann Flexibilität ein echter Vorteil sein.

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Wohnungsabgabe

Was gilt als normale Abnutzung – was als Schaden?

Beim Auszug ist wichtig zu wissen, was unter normaler Abnutzung fällt und was ein Schaden ist. Normale Gebrauchsspuren müssen Mieter nicht bezahlen. Für echte Schäden kann der Vermieter jedoch Ersatz verlangen. Wer den Unterschied kennt, sorgt für eine reibungslose Übergabe.

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