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Was wird für die Einrichtung einer Ladestation benötigt?

Wer ein Elektroauto besitzt, will es dort laden, wo es am längsten geparkt ist. In den meisten Fällen ist dies zu Hause oder am Arbeitsplatz. Damit ein Mieter oder Stockwerkeigentümer jedoch eine Heimladestation aufstellen kann, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Unabhängig davon, ob Mieter oder Stockwerkeigentümer in der Gemeinschaftsgarage eine Ladestation einrichten möchten: Ohne Zustimmung des Vermieters bzw. Stockwerkeigentümerschaft geht nichts. Während Genehmigungsverfahren und Kostenverpflichtungen für Stockwerkeigentümer klar geregelt sind, besteht bei Mietverträgen ein gewisser Kostenspielraum bei Auszug der Mieterschaft.

Heimladestation für Mieter: Wer bezahlt?

Mieter sind grundsätzlich nicht berechtigt, Ladestationen einzubauen. Stimmt jedoch der Eigentümer oder die Verwaltung einer Ladestation auf dem Grundstück zu, stellt sich die Frage nach der Kostentragung. Laut Vereinbarung müssen die Mieter die Baukosten ganz oder teilweise selbst tragen. Allerdings können Vermieter auch die Anfangsinvestition übernehmen und diese anschliessend auf die Parkplatzmiete umlegen.

Kosten für Ladestationen unter Mietern aufteilen

Wenn mehrere Mieter eine oder mehrere Heimladestationen installieren möchten, können sie sich die Kosten dafür teilen. Wenn andere Mieter Strom aus der vom Mieter errichteten Ladestation beziehen möchten, können sie sich an den bisher anfallenden Baukosten beteiligen.

Ist ein Lastmanagement erforderlich oder sinnvoll?

Smart Power (auch Lade- oder Lastmanagement genannt) kann sinnvoll sein, wenn sie mehrere Ladestationen im selben Gebäude betreiben oder mehrere Ladestationen planen. Diese intelligente Stromquelle verteilt eine bestimmte Strommenge an jeden Benutzer, wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Auf diese Weise wird eine Überlastung des Netzes verhindert. Auch hierzu kann Sie Ihr Elektriker beraten.

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