Gelegentlich verläuft das Leben anders als geplant, und das betrifft natürlich auch Mieter. Wenn diese ausserterminlich kündigen, jedoch nicht bis zum nächsten offiziellen Termin Miete zahlen möchten, müssen sie einen geeigneten und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen. Für Eigentümer stellt sich die Frage, in welcher Art und Weise dies geschehen sollte und ob es dafür ein spezielles Formular gibt.
Das Obligationenrecht schreibt keine bestimmte Form vor. Daher kann der Mieter frei wählen, wie er potenzielle Nachmieter meldet. Um die Auswahl zu erleichtern und alle erforderlichen Informationen zu erhalten, ist es für den Vermieter ratsam, ein Formular bereitzustellen oder dem Mieter zumindest im Voraus mitzuteilen, welche Informationen für die Beurteilung benötigt werden. Kostenlose Formulare finden sich im Internet. Alternativ kann der Mieter auch sein eigenes erstellen. Dieses sollte Angaben zu Personalien mit Kontaktdaten, Anzahl der Bewohner, Nettoeinkommen, Mietobjekt, Mietzins, Nebenkosten und Übernahmetermin enthalten. Alle Angaben sollten von den künftigen Mietvertragspartnern unterschrieben werden. Es ist ebenfalls wichtig, dass die Interessenten einen aktuellen Betreibungsregisterauszug beifügen.
Nach Erhalt der Formulare bestätigt der Vermieter dem Mieter deren Empfang. Anschliessend hat ein privater Vermieter gemäss Rechtspraxis maximal 30 Tage Zeit, um die potenziellen Nachmieter zu prüfen und dem ausziehenden Mieter mitzuteilen, dass diese die Anforderungen erfüllen, wodurch er aus dem Vertrag entlassen wird. Ob man einem der geeigneten und zahlungsfähigen Interessenten das Objekt tatsächlich vermietet, bleibt dem Vermieter jedoch freigestellt.
Jetzt wissen Sie, was es braucht für die Benachrichtigung von potenziellen Nachmietern.