Wenn eine Beziehung scheitert, kann dies eine enorme psychische Belastung darstellen. In dieser Situation möchten sich die Betroffenen oft nicht auch noch mit rechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzen. Doch leider ist das manchmal notwendig, insbesondere wenn das Paar zusammen in einer Mietwohnung lebt und beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Die einfachste Lösung wäre, wenn die Person, die aufgrund der Trennung aus der Wohnung auszieht, den Mietvertrag kündigen könnte. Doch das ist nicht möglich, da alle Mieter gemeinsam den Vertrag kündigen müssen. Wenn also einer der Partner auszieht, haftet er oder sie weiterhin für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, solange dieser noch läuft. Eine solche Situation kann zu Konflikten zwischen dem Paar und dem Vermieter führen.
Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, eine Lösung zu finden, die für alle zufriedenstellend ist. Zunächst sollte geprüft werden, ob die verbleibende Partei in der Wohnung den Mietzins alleine tragen kann. Wenn das der Fall ist, kann der Vermieter den Mietvertrag auf diese Person übertragen. Die Mietkaution sollte dabei auf die verbleibende Partei übertragen werden, wenn sie ursprünglich auf beide Mieter ausgestellt war. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Person, die aus der Wohnung auszieht, keinen Anspruch auf Rückzahlung ihres Anteils an der Mietkaution hat.