Rauchen und seine Folgen werden heutzutage immer kritischer betrachtet. Aus diesem Grund ist es auch an den meisten öffentlichen Orten mittlerweile verboten. Darf ein Mieter also in seiner Mietwohnung rauchen? Ein Thema, womit sich die meisten Raucher befassen müssen.
Grundsätzlich darf jeder Mieter und jede Mieterin in der eigenen Mietwohnung machen was er will, solange er nicht gegen ein Gesetz verstösst und die Nachbarn sich dadurch gestört fühlen. Dasselbe gilt auch für das Rauchen, jedoch sollte man hier auf gewisse Dinge achten. Laut dem Artikel 257f im Obligationenrecht, sind Mieter verpflichtet auf die Nachbarn und anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen.
Falls man sich also dazu entscheidet in der Mietwohnung zu rauchen, muss man darauf achten, dass der Rauch nicht durch die Wohnungstüre in das Treppenhaus eindringt. In allgemeinen Räumen wie zum Beispiel die Waschküche sollte das Rauchen unterlassen werden, damit sich andere Mieter nicht gestört fühlen.
Mieter muss für Nikotinschäden aufkommen
Sie haben sich dazu entschieden, in Ihrer Wohnung zu rauchen? Grundsätzlich kein Problem, erstarren Sie aber nicht, falls der Vermieter Ihnen mitteilt, welche Kosten Sie aufgrund der Nikotinschäden übernehmen müssen. Dabei zu beachten ist, dass die Privathaftpflicht-Versicherung keine Schäden übernimmt, die durch Zigarettenrauch entstanden sind.
Welche Kosten müssen eventuell vom Mieter gedeckt werden?
Dazu gehört unter anderem das Streichen der gesamten Mietwohnung mit spezieller Nikotinfarbe. Ebenfalls kann es sein, dass der Parkett neu geschliffen und versiegelt werden muss – oder im schlimmsten Fall ganz ersetzt. Es können also hohe Kosten entstehen, weshalb Sie sich zweimal überlegen sollten ob Sie in Ihrer Mietwohnung rauchen wollen. Wir raten davon ab.Search